
WER KANN SICH VERSICHERN?
Ideal für alle
• Besucher oder Gäste (Besuchervisum/Heiratsvisum)
• Geschäftsreisende (Businessvisum/Geschäftsvisum)
• Touristen (Touristenvisum)
• Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen)
mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten. Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Seit 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
WAS MUSS ICH UNBEDINGT WISSEN?
• Höchstaufnahmealter: 64 Jahre
• Maximale Versicherungsdauer: 183 Tage
Minimale Vertragsdauer: 8 Tage
• Abschluss vor Einreise ohne Wartezeit!
• Zahlweise: einmalig nach Abschluss
• Gültigkeitsdauer der Police:
Für Personen aus einem visumpflichtigen Einreiseland: 12 Monate ab dem beantragten
Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum; mehrmalige Ein- und Ausreise ist möglich.
• Selbstbehalt in der Reise-Krankenversicherung: 50 EUR ,
je Versicherungsfall