
Online Antrag
WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERT*?
Reisekrankenversicherung
Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung
- Ärztliche Behandlung 100%,
- Arznei- und Verbandsmittel 100%,
- Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls 100%,
- Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien 100 %, bis 125 EUR
- Stationäre Heilbehandlung Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein- ärztlicher Behandlung) nicht als Privatpatient!! 100%,
- Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung 100%,
Sonstige Leistungen:
- Bestattungs- oder Überführungskosten bis 5.000 EUR
- Rücktransport ins Heimatland bis 5.000 EUR
WELCHE LEISTUNGEN SIND NICHT VERSICHERT*?
Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für:
• Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
• Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten;
• Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
• Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt hinausgehen;
• Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
• Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
• Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
• durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
• für die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
• für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.